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Verhalten bei Krankheitssymptomen und Kopfläusen

Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,

KINDER MIT KRANKHEITSSYMPTOMEN GEHÖREN ZUM SCHUTZ DER GESUNDEN NICHT IN DIE SCHULE – WIR APELLIEREN AN IHRE VERNUNFT !!!

Lassen Sie Ihr Kind bei Erkältungssymptomen, Fieber, Husten und bei Symptomen anderer Infektionskrankheiten (z. B. Magen-Darm-Infekten) zu Hause. Dies gilt auch, wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen.

Informieren Sie die Schule!

KOPFLÄUSE:

Eltern sind in der Pflicht, die Schule zu informieren und das Kind bis zur Nachbehandlung zu Hause zu lassen! Eine Info an die entsprechende Klasse des Kindes über einen möglichen Läusebefall erfolgt durch die Schule/Klassenlehrer!

Download: Läuse Bescheinigung zur Vorlage für Schulen

Download: Läuse TLV_Merkblatt_Kopfläuse

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Die Schulleitung