Krank- bzw. ABMELDUNGEN HABEN IN DER REGEL VOR 7.45 Uhr (Unterrichtsbeginn) ZU ERFOLGEN !!!
Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, ist die Schule nach § 5 Abs. 1 ThürSchulO unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen.
Krankmeldungen sind über folgende Wege möglich
1. über die Schul.Cloud-App in die Klassengruppe
2. eMail an regelschule-g.h.rossleben@t-online.de
3. Telefon Sekretariat 034672/60354
4. Fr. Rosenkranz 0172 8965835 (auch WhatsApp)
Im Fall der Erkrankung Ihres Kindes an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine schriftliche Entschuldigung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen.
Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so ist die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nötig.
Häufen sich bei einer Schülerin oder einem Schüler krankheitsbedingte Schulversäumnisse, oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses
(auch schon ab dem ersten Fehltag) verlangen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!